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Gefunden in der WAZ
Verurteilung nach 20 Jahren
55-jähriger verging sich an der Tochter seiner Lebensgefährtin. Ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung.
20 Jahre ist es her, als sich der 55-jährige Angeklagte an der Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin verging. Erst im Januar vergangenen Jahres erstattete das Opfer Anzeige. Da die Frau zum Zeitpunkt der Übergriffe noch nicht im schulpflichtigen Alter war, ging die Anzeige bei der Polizei vor Ablauf der Verjährungsfrist ein. Die beginnt erst mit dem 18. Lebensjahr. Bis zu 24 Mal hatte der arbeitslose Kfz-Mechaniker sexuelle Handlungen an dem Mädchen verübt. ‘Die Übergriffe haben sich so zugetragen’, liess der Angeklagte am Donnerstag über seinen Anwalt verkünden. ‘Wie viele es genau waren, lässt sich nicht mehr nachvollziehen.’ Der Mann war seitdem nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten. ‘Das lässt sich fast als eine 20-jährige Bewährungszeit anrechnen’, so der Staatsanwalt. Dennoch sei der Angeklagte aufgrund der Häufigkeit und der besonderen Schwere der Übergriffe zu bestrafen.
‘Eine schwierige Situation’, nannte Verteidiger die Lage seines Mandanten. ‘Erstaunlich, wenn solche Dinge erst so spät zur Sprache gebracht werden.’ Dies hinge wahrscheinlich mit der schwierigen Familiensituation zusammen. ‘Ich lebe in einer Scheissfamilie’, soll die Geschädigte bei der Polizei gesagt haben.
Der Angeklagte wurde zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Ihm wurde zugute gehalten, dass er durch sein Geständnis dem Opfer die Aussage erspart habe. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. a.ha
Meine Meinung dazu:
Ich verstehe nicht wie ein Staatsanwalt sich zu dieser Äusserung hinreissen lassen kann. Das war nicht 20 Jahre Bewährungszeit bei dem Angeklagten, sondern er hat 20 Jahre gehofft straflos davonzukommen. Mit solchen Äusserungen und Urteilen wird dem Opfer einer solchen Tat nur eins klar gemacht: ES IST EIN KAVALIERSDELIKT sich an Kindern zu vergehen. Die Opfer werden durch solche Urteile auch noch verhöhnt. Es ist egal wie sehr du leidest, der Täter war in einer schwierigen Situation, krank etc pp. Hättest dich nicht missbrauchen lassen sollen. DAS ist die Aussage solcher Urteile. Für die Kosten einer solchen Tat müssen dann auch noch die Opfer selbst aufkommen. Seien es nun die Medikamente oder auch anderes. Die Dummen sind wie immer die Opfer. Ich weiss nicht wie der Staatsanwalt reagiert hätte, wäre das Opfer seine Tochter gewesen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es dieselbe Reaktion gewesen wäre. Denn es ist immer eine Sache, wenn es fremde Kinder sind. Eine andere Sache ist es erst, wenn die eigenen Kinder betroffen sind.
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